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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verbindlichkeit

LoccoZ Group - nachfolgend LoccoZ genannt - liefert, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, unter Zugrundlegung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichungen hiervon bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Lieferanten vor der Vornahme der Lieferung. Mit der Bestellung bzw. Annahme eines Auftrags verpflichtet sich der Kunde sowie die LoccoZ, die nachfolgenden Bedingungen vollinhaltlich einzuhalten.

Preise

Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise netto, ab Werk, exkl. Mehrwertsteuer, ausschliesslich Verpackung, Porto, Versand- und Versicherungskosten in der jeweiligen Währung. Nicht inbegriffen sind allfällige Kleinmengenzuschläge, Express- und Eilgutgebühren. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

Sämtliche Nebenkosten wie Fracht-, Versicherungs-, Export-, Transit-, Import- und sonstige Genehmigungen sowie amtliche Kosten trägt der Kunde. Ebenso hat der Kunde alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu tragen.

Erhöht sich der Materialpreis nach Abgabe des Angebotes durch die LoccoZ Group aufgrund einer Änderung der Berechnungsgrundlage, unterliegt dieser dem entsprechenden Aufschlag.

Eine angemessene Preiserhöhung erfolgt ausserdem insbesondere, wenn:

  • Art und Umfang der vereinbarten Lieferung oder Leistung aufgrund des Kunden eine Änderung erfahren haben.
  • Das Material oder die Ausführung Änderungen erfahren, weil die vom Kunden gelieferten Unterlagen den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprochen haben oder unvollständig waren.
  • Mehrkosten der Montagearbeiten, Lager- und Materialverwaltungskosten bei unvorhergesehenen Unterbrechungen infolge bauseitiger Verzögerung.
  • Überstundenzuschläge und Zuschläge für Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit, die vom Kunden verlangt werden.
  • Nachgewiesene Mehrlieferungen an Arbeit und Material, die in der Offerte oder Auftragsbestätigung nicht aufgeführt sind.

Zahlungsbedingungen

Zahlungen von Dienstleistungen und Produkten werden mit Erhalt der Rechnung vor Auslieferung der Ware fällig. Eine davon abweichende Zahlungsvereinbarung kann zwischen den Parteien nur schriftlich getroffen werden. In allen Fällen ist die LoccoZ Group berechtigt, den Versand oder die Uebergabe von unbezahlten Dienstleistungen und Waren, von der Bestellung einer Sicherheit, wie die Aushändigung eines unwiderruflichen und bestätigten Akkreditivs oder der Uebergabe einer Bankbürgschaft durch eine international anerkannte Bank, abhängig zu machen.

Es besteht keine Verpflichtung, die Dienstleistung oder Ware an den Kunden vor Erhalt der geforderten Sicherheiten zu übergeben.

Die Zahlungen für Service-Dienstleistungen sind bei Erhalt der Rechnung nach Abschluss der in Auftrag gegebenen Arbeiten fällig. Werden Service-Dienstleistungen im Ausland erbracht, kann die LoccoZ Group nach eigenem Ermessen entweder die Vorauszahlung der zu erwartenden Leistungsvergütung oder eine Bankgarantie in gleicher Höhe verlangen.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten angebotene Preise ab Werk von unserem Standort in Gisikon, Schweiz.

Service-Dienstleistungen werden zu dem vereinbarten, aktuellen Tagessatz berechnet. Darüber hinaus werden angefallene Reisekosten als Spesen in Rechnung gestellt.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zusätzlichen Kosten für die Unterbringung vor Ort, für kontinentale Mahlzeiten und für den Transport vor Ort, sowie sämtliche Nebenkosten in angemessener Höhe, die vor Ort oder auf der An- oder Abreise entstehen, zu tragen.

Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur möglich, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der LoccoZ Group anerkannt sind.

Angebot und Auftragserteilung

Sämtliche Angebote sind freibleibend. Katalogangaben sowie Abbildungen, Gewichts- und Massangaben sind unverbindlich. Konstruktive Änderungen behält sich die LoccoZ ausdrücklich vor. Mündliche und telefonische Vereinbarungen erhalten erst durch unsere schriftliche Bestätigung Verbindlichkeit. Die Angebote haben eine Gültigkeitsdauer von maximal drei Monaten. Die bestätigte Bestellung ist unwiderruflich.

Versand

Unsere Produkte werden nach branchenüblicher Usanz sorgfältig verpackt.Der Empfänger haftet für den Transport. Jede Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Ware das Lager von LoccoZ verlässt oder dem Besteller im Lager von LoccoZ zur Verfügung gestellt wird. Die Transportkosten sind in unseren Preisen nicht inbegriffen.

Lieferfristen

Die vereinbarten Lieferfristen werden nach Möglichkeiten eingehalten, sie gelten jedoch nur als ungefähre Zeitangabe. Dagegen entbinden uns nachgewiesene Missgeschicksfälle bei der Fabrikation sowie Fälle höherer Gewalt oder Streiks jeder Verantwortung. Eine eventuell daraus entstehende Verspätung in der Ablieferung berechtigt nicht zur Schadenersatzforderung und Annullierung des Auftrages. Die vereinbarten Lieferfristen gelten ab Vertragsabschluss, frühestens jedoch nach Eingang aller vom Kunden benötigten Angaben.

Garantie und Haftung

Wir garantieren die einwandfreie Funktion unserer Produkte, sofern die Montage fachgerecht und dem Zweck des Produktes entsprechend erfolgt ist. Die in unseren Katalogen und Prospekten angegebenen Formen und Baumasse sind illustrierender Art und können jederzeit abgeändert werden. Bei nachgewiesenen Material- und Arbeitsfehlern leisten wir vollen Materialersatz. Für weitere Schäden, die infolge unsachgemässer Behandlung, zu grosser Inanspruchnahme oder natürlicher Abnützung entstanden sind, kommen wir nicht auf. Dies gilt insbesondere auch für Oberflächenbeschädigungen, welche durch fälschlicherweise zur Pflege verwendete, scheuernde oder aggressive Reinigungsmittel verursacht werden. Für die von uns nicht selbst hergestellten Materialien garantieren und haften wir im Rahmen der Bedingungen unserer Unterlieferanten.

Mängelrügen und Garantieansprüche befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur fristgerechten Zahlung.

Die Ansprüche gegenüber LoccoZ verjähren in jedem Fall mit Ablauf von zwei Jahren nach Rechnungsdatum. Bei Fertigung nach Bestellerangaben ist der Besteller vollumfänglich dafür verantwortlich, dass keine Immaterialgüterrechte oder andere Rechte Dritter verletzt werden.

Produktehaftung

Die LoccoZ übernimmt bezüglich der Produktehaftpflicht gegenüber dem Kunden keinerlei Ansprüche, die über die in der vorstehenden umschriebenen Gewährleistung hinausgehen. Der Kunde wird gegenüber seinem Abnehmer Ansprüche aus Produktehaftung und weiteren vertragliche und ausservertraglichen Ansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und mit Gültigkeit auch für die LoccoZ ausschliessen. Der Kunde hat die LoccoZ über sämtliche Ansprüche, die ein Endabnehmer mit der Produktehaftung begründet oder die damit begründet werden könnten, unverzüglich zu benachrichtigen. Dem Besteller ist es untersagt, ohne vorgängige Absprache mit der LoccoZ eine Haftung aus Produktehaftpflicht zu anerkennen.

Reklamationen

Beanstandungen über Gewicht, Stückzahl oder Beschaffenheit der gelieferten Ware sind innert 8 Tagen nach Erhalt der Sendung anzubringen. Allfällige später, aber noch vor Ablauf der Verjährungsfrist auftretende Mängel in der Beschaffenheit der gelieferten Ware sind unverzüglich, jedoch spätestens innert 8 Tagen nach Feststellung des Schadenfalles anzubringen. In beiden Fällen hat die Mängelrüge mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Mängelrügen berechtigen nicht dazu, Rechnungsbeträge zurückzubehalten oder zu kürzen.

Retouren

Umtausch und Rücknahme von Waren sind nur im Einverständnis mit der LoccoZ möglich. Ausgeschlossen davon sind Spezialanfertigungen.

Rücksendungen, die nicht auf falsche Lieferung unsererseits zurückzuführen sind, bedürfen der vorgängigen Verständigung mit uns. Für Umtriebe müssen wir den Besteller mit mindestens 30% des Fakturabetrages belasten. Ohne unsere Zustimmung zurückgesandte Waren gehen an den Absender zurück und gelten als nicht angenommen.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum von LoccoZ. Der Besteller kann jedoch die Ware im Rahmen eines ordnungsgemässen Geschäftsbetriebes weiter veräussern. Er tritt hiermit seine Forderungen aus dem Weiterveräusserungsverkauf der Vorbehaltsware an die LoccoZ ab. Falls für die rechtsgültige Begründung des Eigentumsvorbehaltes oder für die Abtretung der Forderungen weitere Vorkehren (z.B. Registereintrag oder schriftliche Einzelabtretungen) erforderlich sind, verpflichtet sich der Besteller gegenüber der LoccoZ, die erforderlichen Vorkehren auf erstes Verlangen von der LoccoZ zu erfüllen. Für einen allfälligen Eigentumsregistereintrag gibt der Besteller hiermit seine Erlaubnis zur Anmeldung und zur Eintragung. Muster und Zeichnungen bleiben Eigentum von LoccoZ, auch wenn der Kunde die Kosten dafür ganz oder teilweise trägt.

An Plänen, Abbildungen, Zeichnungen, Know-how und sonstigen Immaterialgüterrechten behält sich die LoccoZ Group das Eigentums- und Urheberrecht vor.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Verbindlichkeiten ist CH–6038 Gisikon. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle zwischen den Vertragsparteien entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Gesellschaft. Das Vertragsverhältnis unterliegt schweizerischem Recht. Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen können jederzeit einseitig und ohne Rücksprache mit dem Kunden durch die LoccoZ abgeändert werden.

Gisikon, Februar 2019